Gesetzliche Anforderungen, Deutschland, Kälber

Gesetzliche Mindestanforderungen für die Kälberhaltung in Deutschland (Auszüge)

  • Das Anbinden und Festlegen von Kälbern ist nicht erlaubt Ausnahme: In Gruppenhaltung während Milch(austauscher)fütterung, höchstens 1h. (Verletzungsgefahr vermeiden).
  • Bodenbeschaffenheit: Rutschfest und trittsicher, Vermeidung wärmeableitender Böden im Liegebereich, trockener Liegebereich.
  • Ausstattung der Ställe mit Lichtöffnungen und einer Kunstlichtanlage, Lichtstärke von mind. 80 Lux im Aufenthaltsbereich. Beleuchtungsdauer: mind. 10 h. Die Beleuchtung soll dem Tagesrhythmus angepasst sein.
  • Sicht und Berührungskontakt zu anderen Kälbern muss möglich sein.
  • Kälber im Alter von über acht Wochen dürfen nur in Gruppen gehalten werden (Einzelhaltung ist in Ausnahmefällen möglich).
  • Ab 2. Lebenswoche: Jederzeit Zugang zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität .
  • Raufutterangebot oder sonstiges rohfaserreiches strukturiertes Futter zur freien Aufnahme ab dem achten Lebenstag.
  • Verwendung von Maulkörben ist nicht erlaubt.
  • Im Aufenthaltsbereich der Kälber sollen je Kubikmeter Luft folgende Werte nicht überschritten sein:
    • Ammoniak: 20 cm³
    • Kohlendioxid: 3000 cm³
    • Schwefelwasserstoff: 5 cm³
  • Spezifische Vorgaben für Spaltenböden sind gegeben.

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