Gesetzliche Anforderungen, Deutschland, Kälber
Gesetzliche Mindestanforderungen für die Kälberhaltung in Deutschland (Auszüge)
- Das Anbinden und Festlegen von Kälbern ist nicht erlaubt Ausnahme: In Gruppenhaltung während Milch(austauscher)fütterung, höchstens 1h. (Verletzungsgefahr vermeiden).
- Bodenbeschaffenheit: Rutschfest und trittsicher, Vermeidung wärmeableitender Böden im Liegebereich, trockener Liegebereich.
- Ausstattung der Ställe mit Lichtöffnungen und einer Kunstlichtanlage, Lichtstärke von mind. 80 Lux im Aufenthaltsbereich. Beleuchtungsdauer: mind. 10 h. Die Beleuchtung soll dem Tagesrhythmus angepasst sein.
- Sicht und Berührungskontakt zu anderen Kälbern muss möglich sein.
- Kälber im Alter von über acht Wochen dürfen nur in Gruppen gehalten werden (Einzelhaltung ist in Ausnahmefällen möglich).
- Ab 2. Lebenswoche: Jederzeit Zugang zu Wasser in ausreichender Menge und Qualität .
- Raufutterangebot oder sonstiges rohfaserreiches strukturiertes Futter zur freien Aufnahme ab dem achten Lebenstag.
- Verwendung von Maulkörben ist nicht erlaubt.
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Im Aufenthaltsbereich der Kälber sollen je Kubikmeter Luft folgende Werte nicht überschritten sein:
- Ammoniak: 20 cm³
- Kohlendioxid: 3000 cm³
- Schwefelwasserstoff: 5 cm³
- Spezifische Vorgaben für Spaltenböden sind gegeben.
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