Gesetzliche Anforderungen, Österreich Kälber
Gesetzliche Mindestanforderungen für die Kälberhaltung in Österreich (Auszüge)
- Das Anbinden und Festlegen ist nicht erlaubt Ausnahme: Fixierung während der Milch(austauscher)tränke, höchstens 1h.
- Trockene, weiche, verformbare Liegefläche für Kälber bis 150 kg. Geeignete Einstreu für Kälber unter zwei Wochen.
- Bei der Einzelbuchtenhaltung muss Sicht- und Berührungskontakt zu Artgenossen (Ausnahme: Kranke Tiere) möglich sein.
- Über acht Wochen alte Kälber sind in Gruppen zu halten (Einzelhaltung ist in Ausnahmefällen möglich).
- Ab der zweiten Lebenswoche ist Raufutter mit ausreichendem Rohfasergehalt zur Verfügung zu stellen (Mindestmenge für acht Wochen alte Kälber 50 g und für 20 Wochen alte Kälber 250 g).
- Das Anlegen von Maulkörben ist verboten.
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