Gesetzliche Anforderungen, Österreich Kälber

Gesetzliche Mindestanforderungen für die Kälberhaltung in Österreich (Auszüge)

  • Das Anbinden und Festlegen ist nicht erlaubt Ausnahme: Fixierung während der Milch(austauscher)tränke, höchstens 1h.
  • Trockene, weiche, verformbare Liegefläche für Kälber bis 150 kg. Geeignete Einstreu für Kälber unter zwei Wochen.
  • Bei der Einzelbuchtenhaltung muss Sicht- und Berührungskontakt zu Artgenossen (Ausnahme: Kranke Tiere) möglich sein.
  • Über acht Wochen alte Kälber sind in Gruppen zu halten (Einzelhaltung ist in Ausnahmefällen möglich).
  • Ab der zweiten Lebenswoche ist Raufutter mit ausreichendem Rohfasergehalt zur Verfügung zu stellen (Mindestmenge für acht Wochen alte Kälber 50 g und für 20 Wochen alte Kälber 250 g).
  • Das Anlegen von Maulkörben ist verboten.

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