Gesetzliche Vorgaben

Gesetzliche Vorgaben zur Geflügelhaltung in Österreich

Eckdaten der gesetzlichen Mindestanforderungen für Legehennenhaltung in Österreich:
    
  •     Käfighaltungsverbot ab 1.1. 2009
  •     Ausgestaltete Käfige sind bis 1.1. 2020 erlaubt
  •     Schnabelkupieren ist "praktisch" abgeschafft
  •     Bodenhaltung: 7 - 9 Hennen /m². 9 Hennen bei mehreren Ebenen (Volierenhaltung)
  •     Bodenhaltung: Sitzstangengebot.
  •     Bodenhaltung: Mind. 1/3 Einstreu, sonst Kotgrube
  •     Bodenhaltung: Max. 6000 Hennen / Halle
  •     Freilandhaltung: Auslauf mind. 8m² /Huhn, bei "Tierschutzgeprüfte Qualität" 10m²
  •     Mast : 22-24 Junghühner /m² oder 30 kg/m²

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