Österreich
Grundsätze und allgemeine Anforderungen für die Haltung und den Umgang mit den Tieren sowie einige ausdrückliche Verbote für Handlungen und Eingriffe am Tier werden im Tierschutzgesetz (TSchG) aufgeführt.
- Die Mindest- und Detailanforderungen der einzelnen Tierarten werden in unterschiedlichen Verordnungen aufgeführt und näher beschrieben
- In der ersten Tierhaltungsverordnung sind innerhalb Anlage 3 die Mindestanforderungen für die Haltung von Schafen beschrieben.
- Unter anderem beschreiben die Mindestanforderungen:
- Bodenbeschaffenheit –> nicht durchgehend perforiert und Liegebereich mit Stroh oder ähnlichem
- Bewegungsfreiheit –> Anbindehaltung von Schafen verboten
- Einzelbuchtenhaltung –> für Lämmer- und Jungschafe nicht erlaubt, abgesehen von spezifisch beschriebenen Ausnahmen
- Maßgaben für Stallklima, Licht, Lärm, Ernährung, Betreuung und weiteres
Österreichisches Tierschutzgesetzgebung
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