Österreich

Grundsätze und allgemeine Anforderungen für die Haltung und den Umgang mit den Tieren sowie einige ausdrückliche Verbote für Handlungen und Eingriffe am Tier werden im Tierschutzgesetz (TSchG) aufgeführt.
  • Die Mindest- und Detailanforderungen der einzelnen Tierarten werden in unterschiedlichen Verordnungen aufgeführt und näher beschrieben
  • In der ersten Tierhaltungsverordnung  sind innerhalb Anlage 3 die Mindestanforderungen für die Haltung von Schafen beschrieben.
  • Unter anderem beschreiben die Mindestanforderungen:
    • Bodenbeschaffenheit –> nicht durchgehend perforiert und Liegebereich mit Stroh oder ähnlichem
    • Bewegungsfreiheit –> Anbindehaltung von Schafen verboten
    • Einzelbuchtenhaltung –> für Lämmer- und Jungschafe nicht erlaubt, abgesehen von spezifisch beschriebenen Ausnahmen
    • Maßgaben für Stallklima, Licht, Lärm, Ernährung, Betreuung und weiteres

 

Österreichisches Tierschutzgesetzgebung

 

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