Deutschland

Tierschutzgesetz (TierSchG)
  • beinhaltet allgemeine Bestimmungen unteranderem zur Haltung, Tötung, Eingriffen und Versuchen am Tier
Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
  • keine spezifischen Richtlinien zu Schafen und Ziegen
Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
  • U. a. Anforderungen an Transportbehältnisse und Schutz der Tiere während Transport
Empfehlungen zur Schafhaltung (keine Rechtsverbindlichkeit)
  • Haltungsempfehlungen der DVG
  • Europaratsempfehlung zur Schafhaltung

 

EG- Öko- Basisverordnung

Auszug einiger Vorschriften
  • flächengebundene Tierhaltung, max. 13,3 Mutterschafe /ha
  • Wiederkäuergerechte Fütterung:  mind. 60% Raufutteranteil in der Ration (im Jahresmittel)
  • Zugang zu Freigelände, vorzugsweise Weide
  • Eingriffe am Tier nur begrenzt erlaubt (z.B. Kupierverbot)
  • Vorgaben zur Transportdauer

 

Tierschutzgesetzgebung in Deutschland

 

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