Deutschland
Tierschutzgesetz (TierSchG)
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beinhaltet allgemeine Bestimmungen unteranderem zur Haltung, Tötung, Eingriffen und Versuchen am Tier
Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
- keine spezifischen Richtlinien zu Schafen und Ziegen
Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
- U. a. Anforderungen an Transportbehältnisse und Schutz der Tiere während Transport
Empfehlungen zur Schafhaltung (keine Rechtsverbindlichkeit)
- Haltungsempfehlungen der DVG
- Europaratsempfehlung zur Schafhaltung
EG- Öko- Basisverordnung
Auszug einiger Vorschriften
- flächengebundene Tierhaltung, max. 13,3 Mutterschafe /ha
- Wiederkäuergerechte Fütterung: mind. 60% Raufutteranteil in der Ration (im Jahresmittel)
- Zugang zu Freigelände, vorzugsweise Weide
- Eingriffe am Tier nur begrenzt erlaubt (z.B. Kupierverbot)
- Vorgaben zur Transportdauer
Tierschutzgesetzgebung in Deutschland
German