Freilandhaltung
Freilandhaltung
Die Systeme Boden- und Volierenhaltung können zusätzlich mit einem Auslauf kombiniert werden. Nach EG-Vermarktungsordnung liegt eine Freilandhaltung dann vor, wenn mindestens 10 m² Grünauslauf pro Tier gewährt wird und eine Bodenhaltungsform mit maximal 70% Kotgrubenanteil vorliegt.
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