Gesetzliche Anforderungen, Ökorinderhaltung
Ökologische Rinderhaltung
(nach EU VO 889/2008)
Einige allgemeine Grundsätze:
- Tierrassen: anpassungsfähig, vital, widerstandsfähig.
- Artgemäße Aufstallung (keine Vollspaltenböden, Anbindehaltung nur in Kleinbeständen).
- Kein systematisches Enthornen (Enthornen der Kälber wird teilweise toleriert).
- Kupieren des Schwanzes (Mastbullen) verboten.
- Fortpflanzung vorzugsweise durch Natursprung (Künstlich Besamung ist erlaubt, jedoch kein Embryonentransfer).
- Haltung im Laufstall, maximal 50 % der Stallmindestfläche darf mit Spaltenböden versehen sein.
- Der Liegebereich soll weich, trocken, sauber und eingestreut sein.
- Im Sommer ist Weidegang zu gewähren oder ganzjährig ein ständig zugänglicher Auslauf.
- Keine Einzelhaltung von Kälbern (wenn sie älter als eine Woche sind).
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