Gesetzliche Anforderungen, Ökorinderhaltung

Ökologische Rinderhaltung

(nach EU VO 889/2008)

Einige allgemeine Grundsätze:

  • Tierrassen: anpassungsfähig, vital, widerstandsfähig.
  • Artgemäße Aufstallung (keine Vollspaltenböden, Anbindehaltung nur in Kleinbeständen).
  • Kein systematisches Enthornen (Enthornen der Kälber wird teilweise toleriert).
  • Kupieren des Schwanzes (Mastbullen) verboten.
  • Fortpflanzung vorzugsweise durch Natursprung (Künstlich Besamung ist erlaubt, jedoch kein Embryonentransfer).
  • Haltung im Laufstall, maximal 50 % der Stallmindestfläche darf mit Spaltenböden versehen sein.
  • Der Liegebereich soll weich, trocken, sauber und eingestreut sein.
  • Im Sommer ist Weidegang zu gewähren oder ganzjährig ein ständig zugänglicher Auslauf.
  • Keine Einzelhaltung von Kälbern (wenn sie älter als eine Woche sind).

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