Liegebereich
Anforderungen an die Gestaltung des Liegebereichs in der Gruppenhaltung:
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Der Liegebereich muss nicht nur dem Komfort-, sondern auch dem Sicherheitsbedürfnis der Pferde genügen. Dazu muss er ausreichend groß bemessen sein (≥ (2 x Wh)2/Pferd).
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Liegefläche gemäß der Schweizer Tierschutzverordnung je nach Größenkategorie des Pferdes, bei beispielsweise Wh 162 cm bis 175 cm ≥10.5 m², bei getrenntem Fress- und Liegebereich sowie permanentem Zugang zum Auslauf ≥8 m²
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Fachgerechte Strukturierung der Liegehalle (Raumteiler)
Empfehlungen zum Liegebereich in der Gruppenhaltung:
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Nicht fressbare Einstreu in der Liegehalle
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Liegematten (auch verformbare Gummi- oder Kunststoffmatten) stets mit Zusatzeinstreu über den Matten
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Fütterung von Stroh außerhalb der Liegehalle
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Trockene Sandplätze zum Liegen im Auslauf
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Zusätzlicher Unterstand zum Liegen im Auslauf
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