Liegebereich

Anforderungen an die Gestaltung des Liegebereichs in der Gruppenhaltung:
  • Der Liegebereich muss nicht nur dem Komfort-, sondern auch dem Sicherheitsbedürfnis der Pferde genügen. Dazu muss er ausreichend groß bemessen sein (≥ (2 x Wh)2/Pferd).
  • Liegefläche gemäß der Schweizer Tierschutzverordnung je nach Größenkategorie des Pferdes, bei beispielsweise Wh 162 cm bis 175 cm ≥10.5 m², bei getrenntem Fress- und Liegebereich sowie permanentem Zugang zum Auslauf ≥8 m²
  • Fachgerechte Strukturierung der Liegehalle (Raumteiler)
Empfehlungen zum Liegebereich in der Gruppenhaltung:
  • Nicht fressbare Einstreu in der Liegehalle
  • Liegematten (auch verformbare Gummi- oder Kunststoffmatten) stets mit Zusatzeinstreu über den Matten
  • Fütterung von Stroh außerhalb der Liegehalle
  • Trockene Sandplätze zum Liegen im Auslauf 
  • Zusätzlicher Unterstand zum Liegen im Auslauf

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