Schweiz

Die gesetzlichen Grundlagen für eine tiergerechte Schafhaltung werden im Tierschutzgesetz (TSchG) genannt, zudem werden noch weitere Bestimmungen in der Tierschutzverordnung (TSchV) und der Verordnung des BLV aufgeführt.

Im Kontrollhandbuch „Tierschutz – Kontrollhandbuch – Schaf“ sind die gültigen rechtlichen Normen sowohl für die Tierhaltenden, als auch für die Kontrollorgane übersichtlich zusammengefasst und die Ansprüche an Böden, Klima, die Bestimmungen zu Eingriffen am Tier und zur Anbindehaltung beschrieben. Das Platzangebot für die Tiere z. B. wird folgendermaßen benannt:
  • Stallfläche pro Tier, bei einem Schaf mit einem Gewicht von 50 – 70 kg
    • in Gruppenhaltung 1 m²
    • in Einzelhaltung 2 m²

BLV (Bundesamt Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)

Tierschutz-Kontrollhandbuch Schaf (PDF)

 

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