Verletzungsträchtige Bauteile und Einrichtungsgegenstände
Verletzungsträchtige Bauteile und Einrichtungsgegenstände
Verletzungsträchtig sind Bauteile und Einrichtungsgegenstände an denen sich Pferde festklemmen oder festhängen können und ebenso scharfe Kanten oder hervorstehende Teile (z.B. Nägel). Besonders risikobehaftet sind Stababstände, Spalten und sonstige Öffnungen mit einer lichten Weite von ca. 5-30 cm (u.a. Vorratsraufen, Panels, Querabtrennung von Zäunen).
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