Verletzungsträchtige Bauteile und Einrichtungsgegenstände

Verletzungsträchtige Bauteile und Einrichtungsgegenstände

Verletzungsträchtig sind als Außen- und Inneneinzäunungen nicht fachgerecht montierte oder defekte Materialien (z.B. freiliegende Spannfedern und Spiralen bei Torgriffen) sowie nicht gut sichtbare Einzäunungen (z.B. Metalldrähte, verwitterte Litzen und-kordeln). Tierschutzwidrig sind Stacheldraht, Glattdraht und Knotengitter als alleinige Einzäunung für Pferde.

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