Artgemäße Rinderhaltung

Gesetzliche Mindestanforderungen für die Kälberhaltung in Österreich (Auszüge)

Das Anbinden und Festlegen ist nicht erlaubt Ausnahme: Fixierung während der Milch(austauscher)tränke, höchstens 1h.

Trockene, weiche, verformbare Liegefläche für Kälber bis 150 kg. Geeignete Einstreu für Kälber unter zwei Wochen.

Bei der Einzelbuchtenhaltung muss Sicht- und Berührungskontakt zu Artgenossen (Ausnahme: Kranke Tiere) möglich sein.

Über acht Wochen alte Kälber sind in Gruppen zu halten (Einzelhaltung ist in Ausnahmefällen möglich).

Ab der zweiten Lebenswoche ist Raufutter mit ausreichendem Rohfasergehalt zur Verfügung zu stellen (Mindestmenge für acht Wochen alte Kälber 50 g und für 20 Wochen alte Kälber 250 g).

Das Anlegen von Maulkörben ist verboten.

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