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Gesetzliche Mindestanforderungen für die Kälberhaltung in der Schweiz (Auszüge)Das Anbinden bis zum Alter von 4 Monaten ist nicht erlaubtAusnahme: Kurzfristige Anbindung oder Fixierung. Gruppenhaltung: Kälber im Alter von zwei Wochen bis vier Monaten, sofern mehr als ein Kalb auf dem Betrieb vorhanden ist. Ausnahme: Kälber dürfen einzeln in Hütten mit dauerndem Zugang zu einem Gehege im Freien gehalten werden. Einzeln gehaltene Kälber müssen Sichtkontakt zu Artgenossen haben. Kälbern, die mehr als zwei Wochen alt sind, muss Heu, Mais oder anderes geeignetes Futter, das die Rohfaserversorgung gewährleistet, zur freien Aufnahme zur Verfügung stehen. Stroh allein gilt nicht als geeignetes Futter. Das Anlegen von Maulkörben ist verboten.
Mindestanforderung Gruppenhaltung im Laufstall KälberMindestanforderungen der Boxenhaltung von Kälbern, die bis zum Alter von zwei Wochen erlaubt ist: Mindestanforderung Gruppenhaltung im Laufstall Kälber:
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