Eingriffe am Schaf

Am Schaf werden verschiedene Eingriffe vorgenommen, diese unterliegen gesetzlichen Durchführungsbestimmungen.

Kennzeichnung

Laut Viehverkehrsverordnung sind über einjährige Schafe und Tiere die den Zuchtbetrieb verlassen, dauerhaft zu kennzeichnen. Ohrtätowierung, Ohrmarke oder Mikrochip sind erlaubte Instrumente. In DE wird fast ausschließlich die Ohrmarke verwendet. Sie beinhaltet eine individuelle 12stellige Ziffer mit Länderkennung und ist an beiden Ohren anzubringen, eine der beiden Ohrmarken beinhaltet einen elektronischen Chip.

Das Kerben der Ohren ist verboten.

 

Kastration

Wenn Bocklämmer in der Herde mit Mutterschafen und weiblichen Geschwistern verbleiben, werden sie in aller Regel kastriert, um unerwünschte Deckakte zu vermeiden. Vereinzelt werden erwachsene Böcke einige Monate vor der Schlachtung kastriert, um den unbeliebten Bockgeruch im Fleisch zu vermeiden. Auch Liebhabertiere werden mitunter kastriert um sie umgänglicher zu machen.

Durchführung der Kastration (DE):
  • ist im Alter unter vier Wochen ohne Betäubung gestattet, sofern keine Anomalien vorhanden sind und darf vom Tierhalter durchgeführt werden. Im Alter über vier Wochen darf nur der Tierarzt und mit Betäubung kastrieren
  • der Einsatz von elastischen Gummiringen ist verboten
  • Blutige Kastration: Hodensack wird eröffnet und Hoden operativ entfernt. Unblutige Kastration (in DE überwiegend): mit der Burdizzo - Zange werden die Samenstränge einzeln für je ca. 60 Sekunden gequetscht
Ökologische Tierhaltung:
  • Jegliche Eingriffe am Tier sind auf ein Minimum zu begrenzen
  • Durchführen nur mit Betäubung und/ oder Schmerzmittel, wenn das Tier ein angemessenes Alter erreicht hat.

 

Kupieren des Schwanzes

Langen, bewollte und feucht-verschmutzte Schwänze werden leicht von stark schädigenden Fliegenmaden heimgesucht. Daher werden Schfschwänze meist kupiert. Bei Lämmern unter acht Lebenstagen ist der Eingriff mit einem Gummiring und ohne Betäubung gestattet. Der Schwanzstumpf muss mindestens After und Scheide verdecken (3-4 Schwanzwirbel) um die Abwehr von Fliegen zu gewährleisten. Da die Schmerzempfindung in Richtung Schwanzende merklich abnimmt, könnte mit dem Verbleib von ca. 10-20 cm Schwanz (rassebedingte Unterschiede) ein guter Kompromiss zwischen Hygieneanforderungen und Tierwohl gefunden werden.

Mögliche Alternativen zum Kupieren:
  • Verbesserung und Anpassung der Haltung, Fütterung und des Managements an die Tiere
  • Zucht auf Kurzschwänzigkeit
  • eine zusätzliche Schur der Hintergliedmaßen um Verschmutzungen und dem Fliegenmadenbefall vorzubeugen

Ökologische Tierhaltung:

  • Das Kupieren des Schwanzes ist verboten und darf nur ausnahmsweise in Einzelfällen und mit behördlicher Genehmigung durchgeführt werden

 

zurück

German