Transport und Schlachtung

Der Transport von Tieren ist in der Tierschutz-Transport-Verordnung beschrieben und bestimmt.
  • es dürfen nur Tiere transportiert werden, deren körperlicher Zustand dies erlaubt
  • kranke, deutlich lahme, kurz vor oder nach der Geburt stehende Tiere und Jungtiere bei denen der Nabel noch nicht abgeheilt ist, dürfen nicht transportiert werden; eine Ausnahme stellt hierbei die Beförderung zur tierärztlichen Behandlung dar
Die Vorgaben zur Schlachtung von Nutztieren ist in der Tierschutz-Schlacht-Verordnung festgesetzt.
  • den Tieren dürfen nicht mehr als unvermeidbare Aufregung, Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden
  • tragende Schafe und Ziegen dürfen aktuell in DE noch innerhalb des letzten Trächtigkeitsdrittels geschlachtet werden, dies sollte jedoch aus Tierschutzgründen unbedingt vermieden werden

 

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