Gesetzliche Vorgaben
Gesetzliche Vorgaben zur Geflügelhaltung in Österreich
Eckdaten der gesetzlichen Mindestanforderungen für Legehennenhaltung in Österreich:
- Käfighaltungsverbot ab 1.1. 2009
- Ausgestaltete Käfige sind bis 1.1. 2020 erlaubt
- Schnabelkupieren ist "praktisch" abgeschafft
- Bodenhaltung: 7 - 9 Hennen /m². 9 Hennen bei mehreren Ebenen (Volierenhaltung)
- Bodenhaltung: Sitzstangengebot.
- Bodenhaltung: Mind. 1/3 Einstreu, sonst Kotgrube
- Bodenhaltung: Max. 6000 Hennen / Halle
- Freilandhaltung: Auslauf mind. 8m² /Huhn, bei "Tierschutzgeprüfte Qualität" 10m²
- Mast : 22-24 Junghühner /m² oder 30 kg/m²
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